Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Für den Arbeitgeber
- Gewinnen von qualifizierten Fach- und Führungskräften
- Motivieren und Binden von Mitarbeitern
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
- Entgeltumwandlung (Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs)
- Top-Konditionen (z.B. durch Gruppenverträge)
- Staatliche Förderung (durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse)
- Geringer Verwaltungsaufwand
Für den Arbeitnehmer
- Stärken der eigenen Altersvorsorge mit lebenslang garantierter Rente
- Absicherung der Familie durch Hinterbliebenenschutz
- Einsparung von Steuern und Sozialabgaben
- Versteuerung der Rente erst bei Rentenauszahlung fällig
- Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
- (Mitnehmen zum neuen AG oder Weiterführung mit eigenen Beiträgen)
- Über bAV gebildetes Kapital ist Hartz-IV sicher
Betriebliche Altersvorsorge direkt online berechnen
bAV-Rechner für Arbeitgeber
bAV-Rechner für Arbeitnehmer
Fünf Durchführungswege für die bAV
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters ab. Diese Versicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse schließen Sie ebenfalls eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters ab und können diese mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenversicherung kombinieren. Allerdings ist die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.
Pensionsfonds
Beim Pensionsfonds handelt es sich ebenfalls um eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Versorgungsleistungen werden durch Pensionspläne geregelt und müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.
Pensionszusage
Bei der Pensionszusage sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Mitarbeitern oder dessen Hinterbliebenen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität oder Tod) eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen. Hierfür muss Ihr Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Eine Rückdeckungsversicherung sichert das finanzielle Risiko ab.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse eignet sich ideal zur Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer, da hier mit nahezu unbegrenzten Leistungshöhen auch große Versorgungslücken geschlossen werden können. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen.
Finanzierung der bAV-Beiträge
Die Betriebliche Altersvorsorge kann unabhängig von dem Durchführungsweg auf drei verschiedene Arten finanziert werden:
der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge
der Arbeitnehmer leistet die Beiträge durch Entgeltumwandlung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren die Beiträge gemeinsam
Was können wir für Sie tun?
Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit Pension Benefits. Sie lernen die attraktiven Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Krankenversicherung und der Corporate Benefits kennen und erfahren, was wir für Sie tun können.
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